Altbau und AREI Part 8: Sonderregeln für bestehende Installationen
Was bei älteren Elektroinstallationen in Belgien gilt. AREI Part 8 erklärt: erlaubte Abweichungen, periodische Kontrolle und Tipps zur schrittweisen Modernisierung.
Altbau und AREI Part 8: Sonderregeln für bestehende Installationen
Nicht jede Elektroinstallation in Belgien muss den neuesten AREI-Vorschriften entsprechen. Für ältere Gebäude gibt es mit Part 8 (Partie 8) ein eigenes Regelwerk, das bestimmte Abweichungen vom aktuellen Standard toleriert — solange keine unmittelbare Gefahr besteht. Dieser Artikel erklärt, wann Part 8 gilt, was erlaubt ist und wo die Grenzen liegen.
Was ist Part 8?
Part 8 des AREI (Allgemeines Reglement über die Elektrischen Installationen / Règlement Général sur les Installations Électriques) ist eine Sonderregelung für bestehende Installationen, die vor Inkrafttreten des aktuellen AREI errichtet und abgenommen wurden.
Das Grundprinzip: Solange eine Installation sicher funktioniert und keine unmittelbare Gefahr darstellt, muss sie nicht vollständig auf den neuesten Stand gebracht werden — auch wenn sie nicht allen aktuellen Vorschriften entspricht.
Wichtig: Part 8 ist kein Freibrief. Es definiert klar, welche Abweichungen toleriert werden und welche nicht.
Wann gilt Part 8?
Part 8 gilt für Installationen, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
Bedingung 1: Installation vor dem 01.10.1981
Installationen, die vor dem 1. Oktober 1981 errichtet wurden (Datum des Inkrafttretens des ursprünglichen AREI), fallen grundsätzlich unter Part 8.
Bedingung 2: Unter dem alten AREI abgenommen
Installationen, die unter einer früheren Version des AREI abgenommen wurden und seit der letzten Abnahme nicht wesentlich verändert wurden.
Was zählt als „wesentliche Änderung"?
- Hinzufügen neuer Stromkreise
- Erweiterung des Verteilerkastens
- Änderung der Zähleranlage
- Umfangreiche Umverdrahtung
Achtung: Kleine Änderungen wie der Austausch einer Steckdose oder eines Schalters gelten NICHT als wesentliche Änderung.
Was ist unter Part 8 erlaubt? (Tolerierte Abweichungen)
Die folgenden Punkte weichen vom aktuellen AREI ab, werden aber unter Part 8 bei der Kontrolle toleriert:
1. Alte Kabeltypen
| Aktuelles AREI | Part 8 toleriert |
|---|---|
| XVB / VOBst in Preflex | VOB-Kabel in alten Leerrohren |
| Cca-Brandschutzklasse | Ältere Kabeltypen ohne CPR-Klassifizierung |
| Mindestquerschnitt 2,5 mm² für Steckdosen | Mindestens 1 mm² bei Absicherung mit max. 6 A Sicherung oder 10 A Leitungsschutzschalter |
2. Fehlerstromschutzschalter (RCD / Differenzialschalter)
| Aktuelles AREI | Part 8 toleriert |
|---|---|
| 30 mA RCD pro Steckdosenkreis | Kein 30 mA RCD nötig (nur 300 mA Haupt-RCD) |
| 30 mA RCD für Badezimmer Pflicht | Toleriert ohne, wenn kein direktes Risiko |
| Max. 8 Kreise pro RCD | Mehr Kreise erlaubt |
Hinweis: Auch unter Part 8 wird ein 300 mA Haupt-RCD empfohlen und bei Neuinstallation des Zählers oft vom Netzbetreiber vorausgesetzt.
3. Steckdosen ohne Erdungskontakt
Alte Steckdosen ohne Erdungsanschluss (die modernen belgischen Steckdosen sind Typ E mit Erdungsstift) werden unter Part 8 toleriert, sofern:
- Keine Geräte der Schutzklasse I (mit Metallgehäuse) angeschlossen werden.
- Die Steckdose nicht im Badezimmer oder an feuchten Orten ist.
- Der Stromkreis ansonsten intakt ist.
4. Kein SPD (Überspannungsschutz)
Das aktuelle AREI schreibt für Neuinstallationen einen SPD (Surge Protection Device) Typ 2 vor. Unter Part 8 ist das nicht erforderlich.
5. Alte Verteilertechnik
- Schmelzsicherungen statt MCBs sind erlaubt.
- Drehsicherungen (Diazed) werden toleriert.
- Fehlende Beschriftung wird als Mangel vermerkt, führt aber nicht zum Durchfallen.
6. Keine Brandschutzklassifizierung der Kabel
Kabel ohne CPR-Klassifizierung (vor 2017 installiert) werden toleriert, da die CPR-Verordnung erst ab Juli 2017 für neue Installationen gilt.
Was ist NICHT erlaubt (auch unter Part 8)?
Bestimmte Zustände werden niemals toleriert, unabhängig vom Alter der Installation:
Absolut unzulässig:
| Zustand | Warum? |
|---|---|
| Blanke oder beschädigte Kabel | Unmittelbare Stromschlaggefahr |
| Fehlende Erdung komplett | Kein Schutz bei Isolationsfehler |
| Wasser in Kontakt mit Elektrik | Lebensgefahr |
| Zugängliche spannungsführende Teile | Direktes Berührungsrisiko |
| Überhitzte Kabel oder Verbindungen | Brandgefahr |
| Lose Verbindungen in Verteilerdosen | Lichtbogen-/Brandgefahr |
| Abzweigdosen ohne Deckel | Berührungsschutz fehlt |
| Badezimmer-Steckdose in Zone 0 oder 1 | Lebensgefahr, auch unter Part 8 verboten |
Sicherheitsrelevante Mindestanforderungen:
Auch unter Part 8 muss gewährleistet sein:
- Ausreichender Querschnitt für die tatsächliche Belastung (kein überlastetes 0,75 mm²-Kabel).
- Funktionierende Sicherungen (keine „gebrückten" Sicherungen).
- Erdung des Hauptverteilers (Verbindung zur Erdungselektrode).
- Zugänglichkeit des Verteilerkastens.
Periodische Kontrolle
Alle 25 Jahre Pflicht
Bestehende Installationen unter Part 8 müssen alle 25 Jahre einer periodischen Kontrolle durch einen zugelassenen Kontrollorganismus unterzogen werden.
Bei Eigentümerwechsel
Bei Verkauf einer Immobilie ist eine gültige Kontrollbescheinigung (weniger als 25 Jahre alt) Pflicht. Liegt keine vor, muss vor dem Verkauf eine Kontrolle durchgeführt werden.
18-Monate-Frist (Art. 8.4.2.2): Bei Kauf einer Immobilie mit negativem Prüfbericht hat der Käufer 18 Monate ab Kaufdatum, um die Mängel zu beheben und eine Nachkontrolle durchführen zu lassen.
Was wird bei der periodischen Kontrolle geprüft?
| Prüfpunkt | Beurteilung |
|---|---|
| Sichtprüfung der Kabel und Verbindungen | Beschädigung, Überhitzung |
| Erdungswiderstand messen | ≤ 30 Ω (regulatorische Schwelle gemäß Art. 4.2.4.3b; darüber zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig) |
| Isolationswiderstand messen | > 0,5 MΩ |
| RCD-Test (falls vorhanden) | Auslösezeit und -strom |
| Kurzschlussschutz prüfen | Sicherungen / MCBs vorhanden |
| Schutz gegen direktes Berühren | Abdeckungen, IP-Schutz |
| Dokumentation | Eindrahtschema + Situationsplan vorhanden? |
Hinweis: Auch unter Part 8 müssen ein Eindrahtschema und ein Situationsplan vorhanden sein — auch wenn diese nachträglich erstellt werden müssen.
Die Kontaminationsregel bei Teilrenovierung
Ein besonders wichtiger Aspekt bei Altbauten: die sogenannte Kontaminationsregel.
Wie funktioniert sie?
Wenn Sie einen Teil Ihrer Installation wesentlich verändern (z. B. neue Stromkreise hinzufügen), gilt:
- Der neue Teil muss vollständig dem aktuellen AREI entsprechen.
- Der bestehende Teil wird weiterhin nach Part 8 beurteilt.
- ABER: Wenn der neue Teil den bestehenden Teil „kontaminiert" (z. B. neue Kabel im selben Verteiler), kann der Kontrolleur entscheiden, dass der gesamte Verteiler dem aktuellen AREI entsprechen muss.
Praktische Konsequenz:
- Planen Sie Renovierungen so, dass neue und alte Teile klar getrennt sind.
- Idealerweise einen separaten Unterverteiler für neue Stromkreise.
- Dokumentieren Sie genau, was alt und was neu ist.
Empfehlung: Schrittweise Modernisierung
Auch wenn Part 8 Abweichungen toleriert, empfiehlt sich eine schrittweise Modernisierung:
Priorität 1 (Sicherheitskritisch)
- 300 mA Haupt-RCD nachrüsten (falls nicht vorhanden)
- Beschädigte Kabel ersetzen
- Lose Verbindungen beheben
- Erdung prüfen und ggf. verbessern
Priorität 2 (Empfohlen)
- 30 mA Gruppen-RCDs für Badezimmer und Küche
- Alte Schmelzsicherungen durch MCBs ersetzen
- SPD Typ 2 nachrüsten
Priorität 3 (Komfort + Zukunftssicherheit)
- Verteiler modernisieren (mehr Reihen, Beschriftung)
- Steckdosen mit Erdung nachrüsten
- Vorbereitung für Wallbox / PV-Anlage
Kostenorientierung
| Maßnahme | Geschätzte Kosten |
|---|---|
| 300 mA Haupt-RCD nachrüsten | 150–300 EUR |
| 30 mA Gruppen-RCD (pro Stück) | 80–150 EUR |
| SPD Typ 2 | 100–250 EUR |
| MCB-Set (10 Stück) | 50–100 EUR |
| Neuer 4-Reihen-Verteiler (komplett) | 500–1.500 EUR |
| Vollständige Neuverkabelung (EFH) | 5.000–15.000 EUR |
Zusammenfassung
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Muss mein Altbau dem aktuellen AREI entsprechen? | Nicht vollständig, Part 8 erlaubt Abweichungen |
| Brauche ich einen 30 mA RCD? | Unter Part 8 nicht Pflicht, aber dringend empfohlen |
| Sind alte Steckdosen ohne Erdung erlaubt? | Unter Bedingungen ja (kein Badezimmer, keine Schutzklasse-I-Geräte) |
| Wie oft muss kontrolliert werden? | Alle 25 Jahre + bei Eigentümerwechsel |
| Was passiert bei Teilrenovierung? | Neuer Teil = aktuelles AREI, alter Teil = Part 8 (Kontaminationsregel beachten) |
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