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Altbau und AREI Part 8: Sonderregeln für bestehende Installationen

Was für ältere Elektroinstallationen in Belgien gilt: Teil 8 des AREI mit allen wichtigen Abweichungen, den Pflichten ohne Ausnahme, Kontrollbesuchen und schrittweiser Modernisierung.

Veröffentlicht am 14. April 2026 Aktualisiert am 5. Oktober 2026 10 min

Eine ältere Elektroinstallation in Belgien muss nicht in jedem Detail dem heutigen AREI entsprechen. Teil 8 von AREI/RGIE Buch 1 – oft „Part 8“ genannt – listet konkrete Abweichungen, die für bestehende Anlagen gelten: etwa dünnere Leitungen ab 1 mm², Steckdosen- und Lichtkreise ohne 30-mA-Differenzialschalter oder vereinfachte Pläne. Alles, was Teil 8 nicht ausdrücklich erlaubt, muss Buch 1 entsprechen, und neue oder wesentlich geänderte Teile werden nach den heutigen Regeln beurteilt. Dieser Artikel zeigt dir, für welche Anlagen Teil 8 gilt, was erlaubt ist, was in jedem Fall Pflicht bleibt und wie du sinnvoll modernisierst.

Redaktion und Prüfung: PlanElec-Team, 5. Oktober 2026, gegen AREI/RGIE Buch 1, Version 06, anwendbar seit 1. April 2026.


Was ist Teil 8?

Teil 8 enthält die „besonderen Vorschriften in Bezug auf bestehende elektrische Anlagen“. Bestehend ist eine Anlage, mit deren Errichtung vor Ort vor dem Inkrafttreten des heutigen Buches 1 am 1. Juni 2020 begonnen wurde und die keiner Konformitätsprüfung nach Kapitel 6.4 des heutigen Buches unterzogen wurde (Abschnitt 8.1.1). Für Hausinstallationen unterscheidet Teil 8 zwei Gruppen mit jeweils eigener Abweichungsliste:

GruppeMerkmalAbweichungen
Alte hauswirtschaftliche AnlageErrichtung vor dem 1. Oktober 1981, mit oder ohne Kontrollbesuch nach altem AREI8.2.1
Hauswirtschaftliche Anlage nach früherer A.O.E.A.Errichtung ab dem 1. Oktober 1981, Konformitätsprüfung nach dem früheren AREI8.2.2

Für Anlagen, die ab dem 1. Juni 2020 nach dem heutigen Buch 1 errichtet wurden, stehen die Abweichungen für bestehende Teile in Unterabschnitt 6.5.8.1.

Teil 8 ist eine abschließende Liste, kein allgemeiner Bestandsschutz. Auch nach Teil 8 dürfen Betriebsmittel nur in Betrieb bleiben, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation, Instandhaltung und Benutzung die Sicherheit von Personen nicht gefährden und an die äußeren Einflüsse angepasst sind (8.2.1 Nr. 1).


Wann wird ein Altbau nach heutigen Regeln beurteilt?

Sobald du eine wesentliche Änderung oder Erweiterung ausführst. Wesentlich ist eine Änderung, die eine zusätzliche, noch nicht durch eine Konformitätsprüfung abgedeckte Auswirkung auf die Sicherheit von Personen oder Gütern hat (Begriffsbestimmung in Teil 2). Ein neuer Stromkreis im Verteiler ist typischerweise wesentlich; der Tausch einer Steckdose gegen ein gleichwertiges Modell nicht. Im Zweifel klärst du die Einordnung vor Arbeitsbeginn mit deinem Elektriker und der Kontrollstelle.

Für eine wesentliche Änderung gilt:

  1. Der neue oder geänderte Teil wird vor der Ingebrauchnahme nach heutigem Buch 1 geprüft (6.4.7.3).
  2. Hat die Änderung Auswirkungen auf einen unveränderten Teil, wird dieser hinsichtlich der geänderten Eigenschaften mitgeprüft (6.4.7.3).
  3. Bei wesentlichen Änderungen einer alten Hausinstallation muss die gesamte Anlage durch mindestens einen Differenzialschalter mit höchstens 300 mA am Speisepunkt geschützt sein (4.2.4.3 b).
  4. Die übrigen unveränderten Teile behalten ihre Abweichungen nach Teil 8.

Unwesentliche Änderungen an Steckdosen- und Lichtkreisen ohne 30-mA-Differenzialschalter bleiben ausdrücklich von der Abweichung gedeckt (8.2.1 Nr. 16, 8.2.2 Nr. 10). Sie gehören trotzdem als kurze Beschreibung in die Anlagenakte (9.1.2 Nr. 7).


Was Teil 8 erlaubt

Die Tabelle nennt die für Hausinstallationen wichtigsten Abweichungen. „8.2.1“ gilt für Anlagen vor 1981, „8.2.2“ für Anlagen nach dem früheren AREI; viele Abweichungen in 8.2.2 hängen zusätzlich am Errichtungsdatum.

ThemaHeutige RegelAbweichung nach Teil 8Fundstelle
LeiterquerschnittMindestens 2,5 mm², ohne Steckdosen 1,5 mm² (5.2.1.2)Leitungen ab 1 mm² bleiben; 1 mm² mit höchstens 6-A-Sicherung oder 10-A-Leitungsschutzschalter8.2.1 Nr. 5
Kennzeichnung dünner Kreise–Kreise unter 1,5 mm²: rotes Schild von mindestens 8 × 5 cm an der Verteilertür8.2.1 Nr. 3
Brandverhalten der LeitungenVorgegebenes Brandverhalten (4.3.3)Leitungen ohne vorbestimmtes Brandverhalten bleiben8.2.1 Nr. 5, 8.2.2 Nr. 5
30-mA-FIFür Steckdosen und Beleuchtung (4.2.4.3 b)Steckdosen- und Lichtkreise ohne hochempfindlichen FI; mehr als acht Kreise je FI erlaubt8.2.1 Nr. 16, 8.2.2 Nr. 10
Differenzialschalter am SpeisepunktMindestens 40 A, eigene TrennfunktionGeräte unter 40 A bleiben; Trennfunktion über vorgeschalteten Trennschalter8.2.1 Nr. 2, 8.2.2 Nr. 2
ÜberstromschutzEnergiebegrenzungsklasse 3 (5.3.5.5)Geräte ohne diese Kennzeichnung bleiben (8.2.2: Errichtung vor dem 31.12.2007)8.2.1 Nr. 3, 8.2.2 Nr. 3
Haupt-LasttrennschalterMindestens 40 A (5.3.5.1 b)Mindestens 25 A (8.2.2: Errichtung vor dem 16.9.1991)8.2.1 Nr. 4, 8.2.2 Nr. 4
Steckdosen ohne ErdungskontaktErdungskontakt Pflicht (5.3.5.2 b)Erlaubt, wenn die Leitung keinen Schutzleiter hat und ein FI mit höchstens 30 mA schützt8.2.1 Nr. 6 b
Steckdosen je StromkreisHöchstens acht (5.3.5.2 b)Mehr als acht, wenn die zulässige Leistung der Leitung nicht überschritten wird8.2.1 Nr. 6 b, 8.2.2 Nr. 6
BeleuchtungsstromkreiseZwei getrennte Kreise ab mehr als zwei Räumen (5.3.5.2 b)Ein einziger Beleuchtungsstromkreis8.2.1 Nr. 14
SchutzleiterIn jeder Leitung (5.2.1.3)Leitungen ohne Schutzleiter bleiben, wenn sie keine ortsfesten Geräte der Klasse I versorgen8.2.1 Nr. 12
HauptpotentialausgleichVorgeschrieben (4.2.3.4)Darf fehlen8.2.1 Nr. 13
ErdungsleiterNach 5.4.2.2Kupfer ab 6 mm² bleibt8.2.1 Nr. 11
LeiterfarbenGrün-gelb nur für Schutzleiter (5.1.6.2)Schutzleiter in anderer Farbe bleiben; grün-gelbe aktive Leiter sind verboten8.2.1 Nr. 10
Eindrahtschema und PositionsplanVollständiger Inhalt (3.1.2)Vereinfachte Pläne mit Mindestinhalt (8.2.1); fehlende Unterschrift, MwSt-Nummer oder Schutzgerätetyp geduldet (8.2.2)8.2.1 Nr. 7, 8.2.2 Nr. 7
Bericht der KonformitätsprüfungGehört in die Akte (9.1.2)Fehlen wird beim Kontrollbesuch geduldet8.2.1 Nr. 9, 8.2.2 Nr. 9

Bei vor 1981 errichteten Anlagen enthält das vereinfachte Eindrahtschema mindestens Adresse, Nennspannung, Querschnitt des Versorgungskabels des Hauptverteilers, Art und Querschnitt der Abgänge sowie die FI- und Schutzeinrichtungen mit ihren Eigenschaften; der vereinfachte Positionsplan zeigt Steckdosen, Schalter, Lichtpunkte und ortsfeste Geräte. Beide Pläne müssen nicht übereinstimmen (8.2.1 Nr. 7).


Was auch nach Teil 8 Pflicht bleibt

Teil 8 enthält für folgende Punkte keine Abweichung. Sie werden deshalb auch bei einer alten Anlage geprüft:

PflichtFundstelle
Differenzialschalter mit höchstens 300 mA am Speisepunkt4.2.4.3 b
Differenzialschalter mit höchstens 30 mA für Räume mit Badewanne oder Dusche4.2.4.3 b Nr. 3
Differenzialschalter mit höchstens 30 mA für Waschmaschine, Wäschetrockner und Geschirrspüler4.2.4.3 b Nr. 4
Körper von Geräten der Klasse I am Schutzleiter4.2.4.3 a
Steckdose mit Erdstift nur mit echter Verbindung zum Erder8.2.1 Nr. 6
Eindrahtschema und Positionsplan, mindestens in vereinfachter Form8.2.1 Nr. 7, 8.4.2.2 d
Betriebsmittel, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Sicherheit nicht gefährden8.2.1 Nr. 1

Dazu kommen Zustände, die keine Abweichung deckt, weil sie unmittelbar gefährlich sind: blanke oder beschädigte Leitungen, berührbare aktive Teile, Abzweigdosen ohne Deckel, überhitzte oder lose Verbindungen, überbrückte Sicherungen, ein Schutzorgan, das größer ist als für den Leiter zulässig, und Niederspannungssteckdosen in den Bereichen 0 oder 1 des Bades.

Für bestehende Bäder gilt eine eigene Regel: Räume, deren Errichtung vor dem 1. März 2025 begann, dürfen die frühere Bereichseinteilung verwenden (6.5.8.1 Nr. 3). Bei Anlagen vor 1981 erlaubt Teil 8 zusätzlich, bestimmte Leitungen, Fußbodenheizungen und das Fehlen des zusätzlichen Potentialausgleichs beizubehalten, wenn Bereich 2 auf 1 m erweitert wird (8.2.1 Nr. 15.2).


Kontrollbesuche bei bestehenden Anlagen

Welche Frist gilt?

Für eine Anlage, die nach dem früheren AREI geprüft wurde, findet der erste Kontrollbesuch innerhalb der Frist statt, die im letzten Bericht nach altem AREI steht (8.1.2); danach gilt für Hausinstallationen spätestens alle 25 Jahre (6.5.2). Für alte Anlagen ohne Konformitätsprüfung nennt Kapitel 8.4 eigene Anlässe: vor einer Anhebung der Anschlussleistung (8.4.1), beim Verkauf einer Wohneinheit (8.4.2) und in den übrigen Fällen (8.4.3). Prüfe deshalb immer den letzten Bericht und den konkreten Anlass.

Beim Verkauf

Beim Verkauf einer Wohneinheit mit einer alten Anlage, die seit dem 1. Oktober 1981 nicht wesentlich geändert wurde oder deren alter Teil noch keinem Kontrollbesuch unterzogen wurde, lässt der Verkäufer einen Kontrollbesuch durchführen und vermerkt das Berichtsdatum in der Kaufurkunde (8.4.2).

18-Monats-Frist (8.4.2.2 a): Ist der Bericht negativ, lässt der Käufer innerhalb von 18 Monaten ab dem Tag der Kaufurkunde prüfen, ob die Verstöße behoben sind. Die zugelassene Kontrollstelle wählt er frei.

Diese 18 Monate sind nicht mit dem erneuten Besuch nach einem periodischen Kontrollbesuch austauschbar, den dieselbe Stelle innerhalb eines Jahres durchführt (6.5.7.2 b.7). Die FÖD-FAQ zu Buch 1 erläutert den Verkaufsablauf.

Was beim Kontrollbesuch geprüft wird

PrüfpunktBeurteilung
Sichtprüfung der Leitungen und VerbindungenBeschädigung, Überhitzung, Befestigung
ErdungswiderstandUnter 100 Ω (4.2.3.2); über 30 Ω strengere FI-Anordnung (4.2.4.3 b, mit den Abweichungen aus Teil 8)
IsolationswiderstandMindestens 500 kΩ je Stromkreis bei 500 V Prüfspannung (6.4.5.1, Tabelle 6.1)
DifferenzialschalterVorhandensein, Zuordnung und Funktion
ÜberstromschutzSchutzorgan passend zum Querschnitt (4.4.1.4, Tabelle 4.11)
Schutz gegen direktes BerührenAbdeckungen, Dosen, Verteiler
DokumentationEindrahtschema und Positionsplan vorhanden

Der Bericht nennt Verstöße, Bemerkungen und die für die Anlage geltenden Abweichungen aus Teil 8 ausdrücklich (6.5.7.2 b.5). Fehlen beim Verkaufskontrollbesuch die Pläne, fertigt der Kontrolleur eine kurze Beschreibung und eine Handskizze an, damit nachvollziehbar bleibt, was geprüft wurde; das Fehlen der Pläne wird trotzdem als Verstoß vermerkt (8.4.2.2 d).


Teilrenovierung: Was die sogenannte Kontaminationsregel wirklich bedeutet

Im Handwerk ist oft von einer „Kontaminationsregel“ die Rede: Neue Arbeiten würden die ganze Anlage auf den heutigen Stand zwingen. Diesen Begriff kennt Buch 1 nicht. Die tatsächlichen Regeln sind präziser:

  • Neue und wesentlich geänderte Teile folgen dem heutigen Buch 1 (6.4.7.3).
  • Unveränderte Teile werden mitgeprüft, soweit die Änderung ihre Eigenschaften beeinflusst (6.4.7.3).
  • Nach einer wesentlichen Änderung einer alten Hausinstallation schützt mindestens ein 300-mA-Differenzialschalter am Speisepunkt die gesamte Anlage (4.2.4.3 b).
  • Alle übrigen Abweichungen aus Teil 8 bleiben für die unveränderten Teile bestehen.

Praktische Konsequenz

  • Plane neue Stromkreise so, dass alte und neue Teile klar abgegrenzt sind, zum Beispiel über einen eigenen Unterverteiler.
  • Kennzeichne im Eindrahtschema, was alt und was neu ist.
  • Kläre strittige Grenzen vor Arbeitsbeginn mit der Kontrollstelle.

Schrittweise modernisieren

Priorität 1: Pflichtpunkte und Gefahren

  • Differenzialschalter mit höchstens 300 mA am Speisepunkt nachrüsten, falls er fehlt
  • 30-mA-FI für Bad sowie Waschmaschine, Trockner und Geschirrspüler
  • Beschädigte Leitungen ersetzen, lose Verbindungen beheben, Dosen schließen
  • Erdung messen lassen und gegebenenfalls verbessern

Priorität 2: Deutlich mehr Sicherheit

  • 30-mA-FI auch für Steckdosen- und Lichtkreise
  • Steckdosen mit Erdungskontakt und Schutzleiter nachrüsten
  • Alte Schmelzsicherungen durch Leitungsschutzschalter ersetzen
  • Überspannungsschutz fachlich bewerten lassen (4.5.1)

Priorität 3: Komfort und Zukunft

  • Verteiler mit Reserve und klarer Beschriftung modernisieren
  • Wallbox oder PV vorbereiten – ein neuer Stromkreis dafür ist eine wesentliche Erweiterung mit Konformitätsprüfung

Arbeiten vor der Preisabfrage abgrenzen

Lass den Bestand aufnehmen, trenne Pflichtpunkte von freiwilligen Verbesserungen und hol ein datiertes Angebot für das konkrete Gebäude ein. Leitungswege, Oberflächen, Zugänglichkeit, Verteilerzustand und Renovierungsumfang bestimmen den Aufwand stärker als jede Online-Preisspanne.


Anlagenhistorie vor der Abweichung klären

Das Gebäudealter allein reicht nicht. Stelle aus früheren Kontrollberichten, Verteilerbeschriftungen, Rechnungen, Genehmigungen und der sichtbaren Ausführung eine Zeitleiste zusammen. Bestimme, welche Teile vor dem 1. Oktober 1981 bestanden, was später wesentlich geändert oder erweitert wurde und ob diese Arbeiten geprüft wurden. Für jede beanspruchte Abweichung notierst du die genaue Fundstelle, den betroffenen Kreis, den Altersnachweis und die verbleibenden Sicherheitsbedingungen. Fehlen Belege, bleibt das Feld offen; Kabelfarbe oder Aussehen sind kein verlässliches Datum. Über die Anwendbarkeit entscheidet die Kontrollstelle am tatsächlichen Bestand.

Vor-Ort-Aufnahme

Fotografiere und kennzeichne Verteiler, Sicherungen, Differenzialschalter, Erdungsanschlüsse, sichtbare Leitungen und Abzweigdosen, ohne Abdeckungen unter Spannung zu entfernen. Übertrage jeden identifizierten Kreis zunächst als Ist-Zustand. Unbekannte Herkunft, unbekannter Querschnitt oder unlesbare Sicherungswerte bleiben ausdrücklich offen. Danach trennt die Fachkraft Sofortmaßnahmen, prüfpflichtige Änderungen und freiwillige Modernisierung. So zeigt dein Schema den Altbestand, wie er ist – nicht wie ein Neubau.


Zusammenfassung

FrageAntwort
Muss mein Altbau dem heutigen AREI entsprechen?Bis auf die Abweichungen aus Teil 8 ja; neue und wesentlich geänderte Teile vollständig
Brauche ich einen 300-mA-FI am Speisepunkt?Ja. Teil 8 lässt nur Geräte unter 40 A und eine vorgeschaltete Trennung zu, nicht den Verzicht
Brauche ich 30-mA-FI?Für Bad und Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler ja; für Steckdosen und Licht empfohlen
Sind Steckdosen ohne Erdungskontakt erlaubt?In Anlagen vor 1981, wenn die Leitung keinen Schutzleiter hat und ein 30-mA-FI schützt
Wie oft wird kontrolliert?Nach Frist im letzten Bericht, dann alle 25 Jahre; bei alten Anlagen je nach Anlass
Was passiert bei Teilrenovierung?Neuer Teil nach heutigem Buch 1, unveränderter Teil behält Teil-8-Abweichungen

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