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Altbau und AREI Part 8: Sonderregeln für bestehende Installationen

Was bei älteren Elektroinstallationen in Belgien gilt. AREI Part 8 erklärt: erlaubte Abweichungen, periodische Kontrolle und Tipps zur schrittweisen Modernisierung.

Veröffentlicht am 14. April 2026 8 min Min. Lesezeit

Altbau und AREI Part 8: Sonderregeln für bestehende Installationen

Nicht jede Elektroinstallation in Belgien muss den neuesten AREI-Vorschriften entsprechen. Für ältere Gebäude gibt es mit Part 8 (Partie 8) ein eigenes Regelwerk, das bestimmte Abweichungen vom aktuellen Standard toleriert — solange keine unmittelbare Gefahr besteht. Dieser Artikel erklärt, wann Part 8 gilt, was erlaubt ist und wo die Grenzen liegen.


Was ist Part 8?

Part 8 des AREI (Allgemeines Reglement über die Elektrischen Installationen / Règlement Général sur les Installations Électriques) ist eine Sonderregelung für bestehende Installationen, die vor Inkrafttreten des aktuellen AREI errichtet und abgenommen wurden.

Das Grundprinzip: Solange eine Installation sicher funktioniert und keine unmittelbare Gefahr darstellt, muss sie nicht vollständig auf den neuesten Stand gebracht werden — auch wenn sie nicht allen aktuellen Vorschriften entspricht.

Wichtig: Part 8 ist kein Freibrief. Es definiert klar, welche Abweichungen toleriert werden und welche nicht.


Wann gilt Part 8?

Part 8 gilt für Installationen, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

Bedingung 1: Installation vor dem 01.10.1981

Installationen, die vor dem 1. Oktober 1981 errichtet wurden (Datum des Inkrafttretens des ursprünglichen AREI), fallen grundsätzlich unter Part 8.

Bedingung 2: Unter dem alten AREI abgenommen

Installationen, die unter einer früheren Version des AREI abgenommen wurden und seit der letzten Abnahme nicht wesentlich verändert wurden.

Was zählt als „wesentliche Änderung"?

  • Hinzufügen neuer Stromkreise
  • Erweiterung des Verteilerkastens
  • Änderung der Zähleranlage
  • Umfangreiche Umverdrahtung

Achtung: Kleine Änderungen wie der Austausch einer Steckdose oder eines Schalters gelten NICHT als wesentliche Änderung.


Was ist unter Part 8 erlaubt? (Tolerierte Abweichungen)

Die folgenden Punkte weichen vom aktuellen AREI ab, werden aber unter Part 8 bei der Kontrolle toleriert:

1. Alte Kabeltypen

Aktuelles AREIPart 8 toleriert
XVB / VOBst in PreflexVOB-Kabel in alten Leerrohren
Cca-BrandschutzklasseÄltere Kabeltypen ohne CPR-Klassifizierung
Mindestquerschnitt 2,5 mm² für SteckdosenMindestens 1 mm² bei Absicherung mit max. 6 A Sicherung oder 10 A Leitungsschutzschalter

2. Fehlerstromschutzschalter (RCD / Differenzialschalter)

Aktuelles AREIPart 8 toleriert
30 mA RCD pro SteckdosenkreisKein 30 mA RCD nötig (nur 300 mA Haupt-RCD)
30 mA RCD für Badezimmer PflichtToleriert ohne, wenn kein direktes Risiko
Max. 8 Kreise pro RCDMehr Kreise erlaubt

Hinweis: Auch unter Part 8 wird ein 300 mA Haupt-RCD empfohlen und bei Neuinstallation des Zählers oft vom Netzbetreiber vorausgesetzt.

3. Steckdosen ohne Erdungskontakt

Alte Steckdosen ohne Erdungsanschluss (die modernen belgischen Steckdosen sind Typ E mit Erdungsstift) werden unter Part 8 toleriert, sofern:

  • Keine Geräte der Schutzklasse I (mit Metallgehäuse) angeschlossen werden.
  • Die Steckdose nicht im Badezimmer oder an feuchten Orten ist.
  • Der Stromkreis ansonsten intakt ist.

4. Kein SPD (Überspannungsschutz)

Das aktuelle AREI schreibt für Neuinstallationen einen SPD (Surge Protection Device) Typ 2 vor. Unter Part 8 ist das nicht erforderlich.

5. Alte Verteilertechnik

  • Schmelzsicherungen statt MCBs sind erlaubt.
  • Drehsicherungen (Diazed) werden toleriert.
  • Fehlende Beschriftung wird als Mangel vermerkt, führt aber nicht zum Durchfallen.

6. Keine Brandschutzklassifizierung der Kabel

Kabel ohne CPR-Klassifizierung (vor 2017 installiert) werden toleriert, da die CPR-Verordnung erst ab Juli 2017 für neue Installationen gilt.


Was ist NICHT erlaubt (auch unter Part 8)?

Bestimmte Zustände werden niemals toleriert, unabhängig vom Alter der Installation:

Absolut unzulässig:

ZustandWarum?
Blanke oder beschädigte KabelUnmittelbare Stromschlaggefahr
Fehlende Erdung komplettKein Schutz bei Isolationsfehler
Wasser in Kontakt mit ElektrikLebensgefahr
Zugängliche spannungsführende TeileDirektes Berührungsrisiko
Überhitzte Kabel oder VerbindungenBrandgefahr
Lose Verbindungen in VerteilerdosenLichtbogen-/Brandgefahr
Abzweigdosen ohne DeckelBerührungsschutz fehlt
Badezimmer-Steckdose in Zone 0 oder 1Lebensgefahr, auch unter Part 8 verboten

Sicherheitsrelevante Mindestanforderungen:

Auch unter Part 8 muss gewährleistet sein:

  • Ausreichender Querschnitt für die tatsächliche Belastung (kein überlastetes 0,75 mm²-Kabel).
  • Funktionierende Sicherungen (keine „gebrückten" Sicherungen).
  • Erdung des Hauptverteilers (Verbindung zur Erdungselektrode).
  • Zugänglichkeit des Verteilerkastens.

Periodische Kontrolle

Alle 25 Jahre Pflicht

Bestehende Installationen unter Part 8 müssen alle 25 Jahre einer periodischen Kontrolle durch einen zugelassenen Kontrollorganismus unterzogen werden.

Bei Eigentümerwechsel

Bei Verkauf einer Immobilie ist eine gültige Kontrollbescheinigung (weniger als 25 Jahre alt) Pflicht. Liegt keine vor, muss vor dem Verkauf eine Kontrolle durchgeführt werden.

18-Monate-Frist (Art. 8.4.2.2): Bei Kauf einer Immobilie mit negativem Prüfbericht hat der Käufer 18 Monate ab Kaufdatum, um die Mängel zu beheben und eine Nachkontrolle durchführen zu lassen.

Was wird bei der periodischen Kontrolle geprüft?

PrüfpunktBeurteilung
Sichtprüfung der Kabel und VerbindungenBeschädigung, Überhitzung
Erdungswiderstand messen≤ 30 Ω (regulatorische Schwelle gemäß Art. 4.2.4.3b; darüber zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig)
Isolationswiderstand messen> 0,5 MΩ
RCD-Test (falls vorhanden)Auslösezeit und -strom
Kurzschlussschutz prüfenSicherungen / MCBs vorhanden
Schutz gegen direktes BerührenAbdeckungen, IP-Schutz
DokumentationEindrahtschema + Situationsplan vorhanden?

Hinweis: Auch unter Part 8 müssen ein Eindrahtschema und ein Situationsplan vorhanden sein — auch wenn diese nachträglich erstellt werden müssen.


Die Kontaminationsregel bei Teilrenovierung

Ein besonders wichtiger Aspekt bei Altbauten: die sogenannte Kontaminationsregel.

Wie funktioniert sie?

Wenn Sie einen Teil Ihrer Installation wesentlich verändern (z. B. neue Stromkreise hinzufügen), gilt:

  1. Der neue Teil muss vollständig dem aktuellen AREI entsprechen.
  2. Der bestehende Teil wird weiterhin nach Part 8 beurteilt.
  3. ABER: Wenn der neue Teil den bestehenden Teil „kontaminiert" (z. B. neue Kabel im selben Verteiler), kann der Kontrolleur entscheiden, dass der gesamte Verteiler dem aktuellen AREI entsprechen muss.

Praktische Konsequenz:

  • Planen Sie Renovierungen so, dass neue und alte Teile klar getrennt sind.
  • Idealerweise einen separaten Unterverteiler für neue Stromkreise.
  • Dokumentieren Sie genau, was alt und was neu ist.

Empfehlung: Schrittweise Modernisierung

Auch wenn Part 8 Abweichungen toleriert, empfiehlt sich eine schrittweise Modernisierung:

Priorität 1 (Sicherheitskritisch)

  • 300 mA Haupt-RCD nachrüsten (falls nicht vorhanden)
  • Beschädigte Kabel ersetzen
  • Lose Verbindungen beheben
  • Erdung prüfen und ggf. verbessern

Priorität 2 (Empfohlen)

  • 30 mA Gruppen-RCDs für Badezimmer und Küche
  • Alte Schmelzsicherungen durch MCBs ersetzen
  • SPD Typ 2 nachrüsten

Priorität 3 (Komfort + Zukunftssicherheit)

  • Verteiler modernisieren (mehr Reihen, Beschriftung)
  • Steckdosen mit Erdung nachrüsten
  • Vorbereitung für Wallbox / PV-Anlage

Kostenorientierung

MaßnahmeGeschätzte Kosten
300 mA Haupt-RCD nachrüsten150–300 EUR
30 mA Gruppen-RCD (pro Stück)80–150 EUR
SPD Typ 2100–250 EUR
MCB-Set (10 Stück)50–100 EUR
Neuer 4-Reihen-Verteiler (komplett)500–1.500 EUR
Vollständige Neuverkabelung (EFH)5.000–15.000 EUR

Zusammenfassung

FrageAntwort
Muss mein Altbau dem aktuellen AREI entsprechen?Nicht vollständig, Part 8 erlaubt Abweichungen
Brauche ich einen 30 mA RCD?Unter Part 8 nicht Pflicht, aber dringend empfohlen
Sind alte Steckdosen ohne Erdung erlaubt?Unter Bedingungen ja (kein Badezimmer, keine Schutzklasse-I-Geräte)
Wie oft muss kontrolliert werden?Alle 25 Jahre + bei Eigentümerwechsel
Was passiert bei Teilrenovierung?Neuer Teil = aktuelles AREI, alter Teil = Part 8 (Kontaminationsregel beachten)

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