FAQ

Ist ein Hauptschalter Pflicht? Was das AREI vorschreibt

Ja: Jede Hauptverteilung braucht einen Haupt-Lasttrennschalter, der alle Außenleiter gleichzeitig trennt – in Wohnanlagen mit mindestens 40 A (AREI 5.3.5.1 b). Alle Anforderungen im Überblick.

Veröffentlicht am 23. März 2026 Aktualisiert am 5. Oktober 2026 4 min

Kurzantwort: Ja, mit mindestens 40 A in Wohnanlagen

Ja, ein Hauptschalter ist in Belgien Pflicht. Nach AREI Buch 1, Unterabschnitt 5.3.5.1 b ist jede Haupt-Verteiler- und Schaltgerätekombination mit einem Haupt-Lasttrennschalter ausgestattet, der alle Außenleiter und gegebenenfalls den Neutralleiter gleichzeitig abschaltet. Sein Bemessungsstrom ist an die Anlage angepasst und liegt allgemein bei mindestens 25 A, in hauswirtschaftlichen Anlagen bei mindestens 40 A.

Ein Lasttrennschalter darf – anders als ein reiner Trennschalter – unter Last geschaltet werden. Genau das macht ihn zum Hauptschalter: Ein Griff, und die ganze Anlage ist freigeschaltet.

Die Anforderungen im Überblick

AnforderungWas das AREI verlangtFundstelle
VorhandenHaupt-Lasttrennschalter an der Haupt-Verteiler- und Schaltgerätekombination5.3.5.1 b
Gleichzeitig alle AußenleiterEin Schaltvorgang trennt alle Außenleiter und gegebenenfalls den Neutralleiter5.3.5.1 b
Bemessungsstroman die Anlage angepasst; mindestens 25 A, in Wohnanlagen mindestens 40 A5.3.5.1 b
AusnahmeDie Überstrom-Schutzeinrichtung des Netzbetreibers darf die Funktion übernehmen, wenn sie für die Trennung konzipiert ist5.3.5.1 b
ZugänglichVerteiler leicht bedien- und wartbar; in Wohnanlagen ohne besondere Hilfsmittel leicht zugänglich5.3.5.1 c

In der Praxis heißt „alle Außenleiter und gegebenenfalls Neutralleiter“: zweipolig bei einphasigem Anschluss, vierpolig bei 3N~400 V und dreipolig bei 3×230 V ohne Neutralleiter. Eine feste Montagehöhe nennt das AREI nicht; entscheidend ist, dass du den Verteiler ohne Leiter, Werkzeug oder Möbelrücken erreichst.

Wozu der Hauptschalter da ist

  1. Abschalten im Notfall: Bei Brand, Wasserschaden oder einem Stromunfall schaltet jeder Bewohner die gesamte Anlage mit einem Griff ab – ohne Fachkenntnisse.
  2. Freischalten für Arbeiten: Wer an der Anlage arbeitet, trennt sie zuerst sicher vom Netz.

Typische Befunde bei der Abnahme

Bei Altanlagen fehlt der Hauptschalter manchmal ganz, oder es sitzt nur ein einpoliger Schalter, der den Neutralleiter nicht trennt. Diese Punkte prüfst du vor der Keuring:

  • Hauptschalter vorhanden?
  • Trennt er alle Außenleiter (und den Neutralleiter, wo vorhanden) gleichzeitig?
  • Bemessungsstrom in der Wohnanlage mindestens 40 A und passend zur Anlage?
  • Verteiler frei zugänglich – nicht hinter Möbeln oder in einem verschlossenen Raum?

Hauptschalter und Hauptsicherung sind zwei Dinge

Der Hauptschalter ist kein Überstromschutz. Er trennt, er schützt nicht. Den Überstromschutz übernehmen die Schutzeinrichtung des Netzbetreibers vor dem Zähler und die Leitungsschutzschalter im Verteiler. Umgekehrt darf die Schutzeinrichtung des Netzbetreibers die Funktion des Hauptschalters nur übernehmen, wenn sie ausdrücklich für die Trennung konzipiert ist (5.3.5.1 b). Wie hoch das Ausschaltvermögen der Automaten hinter dem Hauptschalter sein muss, erklärt Ausschaltvermögen von Leitungsschutzschaltern.

Hauptschalter und Differenzialschalter am Speisepunkt

Am Speisepunkt einer Wohnanlage sitzt außerdem mindestens ein Differenzialschalter mit höchstens 300 mA, mindestens Typ A und mit mindestens 40 A Nennstrom (4.2.4.3 b, 5.3.5.3 a). Er gewährleistet die Trennfunktion nach 5.3.3.1 a.3. Das ist eine Anforderung an dieses Gerät, keine Ausnahme von 5.3.5.1 b: Als Ersatz für den Haupt-Lasttrennschalter nennt das AREI ausdrücklich nur die Überstrom-Schutzeinrichtung des Netzbetreibers. Ob ein einzelnes Gerät beide Rollen erfüllt, belegst du mit seinen Kenndaten. Im Eindrahtschema muss in jedem Fall eindeutig erkennbar sein, welches Gerät die Funktion des Haupt-Lasttrennschalters übernimmt.

Hauptschalter in PlanElec planen

In PlanElec setzt du den Hauptschalter mit Polzahl und Bemessungsstrom in Eindrahtschema und Verteiler. Die AREI/RGIE-Selbstprüfung meldet dir einen fehlenden Hauptschalter und einen Hauptschalter unter 40 A in einer Wohnanlage als Fehler. Den vollständigen Prüfumfang findest du unter Was die Selbstprüfung kontrolliert. Die Abnahme der errichteten Anlage macht die zugelassene Kontrollstelle.

Verwandte Artikel

Regelgrundlage: AREI/RGIE Buch 1, Version 06, Unterabschnitt 5.3.5.1 b und c, ergänzend 4.2.4.3 b, 5.3.3.1 a.3 und 5.3.5.3 a. Maßgeblich ist die amtliche Fassung des FÖD Wirtschaft.