Regulations · Teil 3

AREI Book 1 · Part 3

Bestimmung der allgemeinen Eigenschaften von elektrischen Anlagen

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3.1Allgemeines

3.1.1Bestimmung der Eigenschaften von Anlagen

Folgende Eigenschaften in Bezug auf Anlagen werden gemäß den angegebenen Kapiteln bestimmt:

  • beabsichtigte Benutzung der Anlagen, ihre allgemeine Struktur und ihre Energiequelle ( Kapitel 3.2 ),

  • äußere Einflüsse, denen Anlagen ausgesetzt sind ( Kapitel 2.10 ),

  • Kompatibilität elektrischer Betriebsmittel von Anlagen ( Kapitel 3.3 ).

Diese Eigenschaften sind bei Wahl von Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit ( Teil 4 ), Wahl und Einsatz von Betriebsmitteln ( Teil 5 ) und Einhaltung der besonderen Vorschriften ( Teil 7 ) zu berücksichtigen.

3.1.2Schemata, Pläne und Unterlagen von elektrischen Anlagen

Schemata, Pläne und Unterlagen umfassen auf eindeutige Weise Nummer, Fassung und Datum der Fassung.

3.1.2.1Allgemeine Vorschriften

  1. a.

    Hauswirtschaftliche elektrische Anlagen

    Für jede neue hauswirtschaftliche elektrische Anlage bzw. für wesentliche Änderungen oder Erweiterungen einer bestehenden hauswirtschaftlichen elektrischen Anlage erstellt der für die Ausführung der Arbeit Verantwortliche Einstrich-Schemata und Lagepläne der elektrischen Anlage.

    Name, Eigenschaft und Mehrwertsteuernummer (falls anwendbar) dieses für die Ausführung der Arbeit Verantwortlichen sind auf den Einstrich-Schemata und Lageplänen angegeben. Die Adresse des Ortes, an dem sich diese elektrische Anlage befindet, ist ebenfalls auf den Einstrich-Schemata und Lageplänen angegeben.

    Wird bei der Prüfung die Konformität der elektrischen Anlage mit den Bestimmungen des vorliegenden Buches festgestellt, unterschreiben und datieren der für die Ausführung der Arbeit Verantwortliche und die zugelassene Stelle die Einstrich-Schemata und Lagepläne zur Bestätigung des Empfangs und zwecks Genehmigung.

    Der Kontrollbericht und die unterschriebenen Einstrich-Schemata und Lagepläne der elektrischen Anlage werden dem Eigentümer, Verwalter oder Betreiber der elektrischen Anlage übergeben, damit sie Bestandteil der Akte der elektrischen Anlage werden. Eine Kopie des Kontrollberichts und der unterschriebenen Einstrich-Schemata und Lagepläne wird wie in Unterabschnitt 6.4.6.1 erwähnt von der vorerwähnten zugelassenen Stelle für einen Zeitraum von fünf Jahren aufbewahrt. Während des vorerwähnten Zeitraums kann sich der Eigentümer, Verwalter oder Betreiber der elektrischen Anlage an die betreffende zugelassene Stelle wenden, um ein Duplikat des Kontrollberichts und der unterschriebenen Einstrich-Schemata und Lagepläne zu erhalten. Für die Ausstellung einer Kopie des Kontrollberichts und der unterschriebenen Einstrich-Schemata und Lagepläne darf eine Gebühr erhoben werden, deren Höhe von der zugelassenen Stelle festgelegt wird. Gebühren, die eventuell für die Ausstellung der Kopie verlangt werden, dürfen in keinem Fall den Selbstkostenpreis einer Prüfung überschreiten.

    Symbole, die für die Erstellung der Einstrich-Schemata und Lagepläne einer hauswirtschaftlichen elektrischen Anlage zu benutzen sind, sind in Kapitel 2.13 dargestellt. Ist in Tabelle 2.23 kein Symbol aufgenommen, darf jedes andere eindeutig identifizierbare Symbol, das in der Legende der EinstrichSchemata und Lagepläne bestimmt ist, auf den Einstrich-Schemata und Lageplänen einer hauswirtschaftlichen elektrischen Anlage benutzt werden.

    Für Einstrich-Schemata ( Abbildung 3.1 ): Elementarstromkreise werden durch einen Großbuchstaben identifiziert. Lichtpunkte, Steckdosen und Steuerwerke werden durch eine Nummer identifiziert, die die Reihenfolge angibt, in der diese Elemente im Elementarstromkreis vorkommen, beginnend mit der Überstrom-Schutzeinrichtung, die dem Stromkreis vorgeschaltet ist. Spannung und Stromart sind auf dem Einstrich-Schema angegeben.

    Für Lagepläne ( Abbildung 3.2 ): Lichtpunkte, Steckdosen und Steuerwerke werden durch den Buchstaben identifiziert, der dem Elementarstromkreis zugeordnet ist, in den diese Bestandteile eingefügt werden, und durch die laufende Nummer, die diesen Elementen auf dem Einstrich-Schema der elektrischen Anlage zugeordnet ist. Schalter und Steuerwerke werden durch den Buchstaben des Stromkreises identifiziert, in dem sie sich befinden, und durch die laufende Nummer des Lichtpunktes oder Geräts, den/das sie steuern.

    Falls erforderlich ist es erlaubt, ein Mehrstrich-Schema (d. h. Darstellung der verschiedenen aktiven Leiter) als Schaltplan zu erstellen. Auf diesem Schema werden wie beim Einstrich-Schema einerseits alle in vorliegendem Unterabschnitt und in Unterabschnitt 3.1.2.2 Buchstabe a verlangten Informationen angegeben und werden andererseits die geeigneten standardisierten Symbole benutzt (im Vergleich zu Tabelle 2.23 für die Symbole von Einstrich-Schemata).

    Bei Änderungen oder Erweiterungen, die nicht als wesentlich bezeichnet werden können, ist es nicht erforderlich, ein neues Einstrich-Schema der elektrischen Anlage zu erstellen. Eine kurze Beschreibung der Änderung oder Erweiterung reicht aus. Diese Beschreibung, die Name, Eigenschaft und Adresse des/der für die Ausführung der Arbeit Verantwortlichen enthält, wird von diesem/diesen Verantwortlichen datiert und unterschrieben.

    Änderungen oder Erweiterungen einer hauswirtschaftlichen elektrischen Anlage sind auf dem Lageplan der elektrischen Anlage dargestellt, aus dem die bestehende Lage der Bestandteile der elektrischen Anlage jederzeit ersichtlich ist.

    Ältere Teile der elektrischen Anlage, deren Errichtung vor Ort vor dem 1. Oktober 1981 begonnen hat und die auf dem Einstrich-Schema dargestellt sind, werden mit dem Vermerk "älterer Teil" gekennzeichnet.

    Nummer, Fassung und Datum der Fassung:
    Stromart:
    Für die Ausführung der Arbeit Verantwortlicher (Unterschrift und Datum) (Name, Eigenschaft und Mehrwertsteuernummer falls anwendbar)
    Adresse des Ortes, an dem sich die elektrische Anlage befindet: Spannung: Beauftragter der zugelassenen Stelle (Unterschrift und Datum)

    der
    Datum
    und
    Fassung
    WOHNZIMMER - ESSZIMMER SCHLAFZIMMER EINGANG KÜCHE GARAGE WASCHRAUM BADEZIMMER - WC
    Nummer, Fassung:
    Für die Ausführung der Arbeit Verantwortlicher (Unterschrift und Datum) (Name, Eigenschaft und Mehrwertsteuernummer falls anwendbar)
    Adresse des Ortes, an dem sich die elektrische Anlage befindet: Beauftragter der zugelassenen Stelle (Unterschrift und Datum)

    Falls anwendbar, werden Einstrich-Schemata und Lagepläne ergänzt durch:

    • eine Liste der Fluchtwege und schwer zu evakuierenden Orte,

    • einen Plan der Sicherheitsanlagen und/oder kritischen Anlagen,

    • eine Liste der Sicherheitsanlagen und/oder kritischen Anlagen.

    Sicherheitsanlagen und kritische Anlagen (Quellen, Stromkreise und Verbraucher) sind auf EinstrichSchemata eindeutig identifiziert.

  2. b.

    Nicht hauswirtschaftliche elektrische Anlagen

    Jede elektrische Anlage ist Gegenstand eines/einer oder mehrerer:

    • Schaltpläne,

    • Lagepläne,

    • Lagepläne der Erder,

    • Unterlagen in Bezug auf äußere Einflüsse.

    Falls anwendbar, werden weiter oben erwähnte Pläne und Unterlagen ergänzt durch:

    • einen Zonenplan,

    • einen Zonenbericht,

    • eine Liste der Fluchtwege und schwer zu evakuierenden Orte,

    • einen Plan der Sicherheitsanlagen und/oder kritischen Anlagen,

    • eine Liste der Sicherheitsanlagen und/oder kritischen Anlagen.

    Eigentümer von unterirdischen elektrischen Leitungen sind jederzeit in der Lage, die Pläne der unterirdischen Leitungen zur Verfügung zu stellen oder, in deren Ermangelung, die für ihre Lokalisierung notwendigen Angaben zu machen.

    Wenn es für das Verständnis, die ordnungsgemäße Installation und den sicheren Betrieb erforderlich ist, werden diese Pläne und Unterlagen ergänzt durch:

    • Wirkungsschemata,

    • Ausführungsschemata,

    • Gesamtpläne der Ausrüstungen.

  3. c.

    Anlagen zu Schemata, Plänen und Unterlagen

    Schemata, Pläne und Unterlagen können durch Unterlagen ergänzt werden, in denen die verschiedenen Eigenschaften der elektrischen Betriebsmittel und/oder Produkte näher beschrieben werden.

  4. d.

    Verfügbarkeit von Schemata, Plänen, Unterlagen und ihren Anlagen

    Schemata, Pläne, Unterlagen und ihre Anlagen, die weiter oben unter den Buchstaben a, b und c erwähnt sind, werden aktualisiert und allen Personen, die zur Überwachung, Prüfung, Instandhaltung, Reparatur oder Umgestaltung der Anlage ermächtigt sind, vor Ort zur Verfügung gestellt.

  5. e.

    Gemeinschaftliche Teile einer Wohnanlage

    In Abweichung des vorstehenden Buchstaben b ist es erlaubt, sich auf die Vorschriften zu beschränken, die für Schemata, Pläne und Unterlagen der hauswirtschaftlichen Anlage wie weiter oben unter Buchstabe a erwähnt gelten.

3.1.2.2Besondere Vorschriften in Bezug auf den Inhalt von Schaltplänen

  1. a.

    Hauswirtschaftliche elektrische Anlagen

    Einstrich-Schemata geben mindestens Folgendes an:

    • Eigenschaften der elektrischen Leitungen: Typ, Querschnitt, Anzahl Leiter,

    • Arten der Verlegung elektrischer Leitungen,

    • Typ und Eigenschaften von Differenzstrom-Schutzeinrichtungen,

    • Typ und Eigenschaften von Überstrom-Schutzeinrichtungen,

    • Schalter,

    • Verbindungsdosen,

    • Abzweigdosen,

    • Steckdosen,

    • Lichtpunkte, ortsfeste Maschinen und Geräte.

    • Quellen (Transformator, Solarzelle, Wechselrichter, Batterie, ...).

  2. b.

    Nicht hauswirtschaftliche elektrische Anlagen

    Schaltpläne und/oder ihre Anlagen geben mindestens Folgendes an:

    • Nennspannungen und Stromarten,

    • Geerdetes Systeme,

      • höchste unbeeinflusste Kurzschlussströme > 3000 A am Speisepunkt der Anlage und in jeder Verteilerund Schaltgerätekombination,

      • Art, Beschaffenheit und Eigenschaften der Stromkreise,

      • Stromkreise,

      • Eigenschaften der Quellen (Generatoren, Transformatoren, Umformer, ...), vor allem: - Scheinleistung,

      • Nennspannungen,

      • Nennströme,

      • Impedanzen (falls vorhanden),

    • Eigenschaften der elektrischen Leitungen einschließlich Schutzleiter, vor allem:

      • Verlegeart,

      • Art, Anzahl und Querschnitt der Leiter,

      • Länge der elektrischen Leitungen,

    • Eigenschaften der Schutzeinrichtungen, vor allem:

      • Bemessungsstrom,

      • Ausschaltvermögen,

      • Art und Eigenschaften der Abschaltung einschließlich Einstellungen,

    • Eigenschaften der Schalter, Lasttrennschalter und Schütze, vor allem:

      • Bemessungsstrom,

      • gegebenenfalls Gebrauchskategorie.

    Sicherheitsanlagen und kritische Anlagen (Quellen, Stromkreise und Verbraucher) sind auf Schaltplänen eindeutig identifiziert.

3.1.2.3Besondere Vorschriften in Bezug auf den Inhalt von Lageplänen

  1. a.

    Hauswirtschaftliche elektrische Anlagen

    Auf Lageplänen wird die Lage angegeben von:

    • Verteiler- und Schaltgerätekombinationen,

    • Verbindungsdosen,

    • Abzweigdosen,

      • Steckdosen,

    • Lichtpunkten,

    • Schaltern,

    • ortsfesten Maschinen und Geräten,

    • Quellen (Transformator, Solarzelle, Wechselrichter, Batterie, ...), die auf dem Einstrich-Schema dargestellt sind.

  2. b.

    Nicht hauswirtschaftliche elektrische Anlagen

    Auf Lageplänen wird die Lage angegeben von:

    • Verteiler- und Schaltgerätekombinationen,

    • Steckdosen,

    • Schaltern,

    • Lichtpunkten,

    • ortsfesten Maschinen und Geräten, die auf dem Schaltplan dargestellt sind.

    Steckdosen, Schalter, Lichtpunkte und ortsfeste Maschinen und Geräte müssen nicht auf dem Plan dargestellt werden, wenn der Verlauf ihrer elektrischen Leitungen und deren Enden deutlich identifiziert oder leicht identifizierbar sind.

3.1.2.4Besondere Vorschriften in Bezug auf den Inhalt von Zonenplänen und -berichten

Zonenpläne und -berichte enthalten insbesondere:

  • physikalisch-chemische Eigenschaften der Produkte, die für die Einstufung in Zonen und die Wahl der Betriebsmittel wie in Kapitel 7.102 bestimmt erforderlich sind,

  • Freisetzungsquellen,

  • Belüftungsart,

  • Angabe und Abgrenzung der Zonen,

  • Gasgruppe der zugelassenen Betriebsmittel (nur wenn anwendbar),

  • Kategorie der zugelassenen Betriebsmittel,

  • Temperaturklasse oder zulässige Oberflächentemperatur der zugelassenen Betriebsmittel.

3.1.3Kennzeichnung und Angaben

3.1.3.1Kennzeichnung von Stromkreisen

Steuerungs-, Schutz- und Trenneinrichtungen von Stromkreisen sind deutlich, auffällig und wischfest individuell gekennzeichnet, es sei denn, eine Verwechslung ist ausgeschlossen.

Stromkreise werden so erstellt, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt bei Überwachung, Prüfung, Instandhaltung, Reparatur, Änderung oder Erweiterung der Anlage identifiziert werden können.

Stromkreise, die vor dem Hauptschalter der Verteiler- und Schaltgerätekombination angeschlossen sind, müssen als solche gekennzeichnet sein.

Um die Identifizierung von elektrischen Leitungen zu ermöglichen, werden, falls erforderlich, Kennzeichnungen benutzt, die in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Trägersysteme, die in Kombination mit elektrischen Leitungen die Eigenschaft FR2 oder eine FR2 gleichwertige Eigenschaft aufweisen, sind mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen, die darauf hinweist, dass nur elektrische Leitungen mit der Eigenschaft FR2 oder FR1 benutzt werden dürfen, und ihr zugelassenes Gewicht pro laufenden Meter angibt.

Besondere Vorschriften für Sicherheitsanlagen und kritische Anlagen sind in Abschnitt 5.5.8 (Sicherheitsanlagen) und Unterabschnitt 5.6.2.5 (kritische Anlagen) vorgesehen.

3.1.3.2Kennzeichnung elektrischer Betriebsmittel

Ortsfeste Maschinen und Geräte und Niederspannung-Schaltgerätekombinationen sind deutlich, auffällig und wischfest individuell gekennzeichnet, es sei denn, eine Verwechslung ist ausgeschlossen.

Steckdosen, Schalter und Lichtpunkte müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn der Beginn ihres Versorgungsstromkreises identifizierbar ist.

3.1.3.3Kennzeichnung von Verteilerund

Schaltgerätekombinationen
  1. a.

    Hauswirtschaftliche elektrische Anlagen

    Verteilerund Schaltgerätekombinationen sind deutlich, auffällig und wischfest individuell gekennzeichnet, es sei denn, eine Verwechslung ist ausgeschlossen. Die Versorgungsspannung ist auf jeder Verteiler- und Schaltgerätekombination deutlich und auffällig angegeben.

  2. b.

    Nicht hauswirtschaftliche elektrische Anlagen

    Verteilerund Schaltgerätekombinationen sind deutlich, auffällig und wischfest individuell gekennzeichnet. Die individuelle Kennzeichnung auf jeder Verteiler- und Schaltgerätekombination enthält:

    • Identifizierungsnummer der Verteiler- und Schaltgerätekombination,

    • Versorgungsspannung der Verteiler- und Schaltgerätekombination,

    • Geerdetes System der Verteiler- und Schaltgerätekombination,

    • höchster unbeeinflusster Kurzschlussstrom in der Verteiler- und Schaltgerätekombination,

    • Anwendung der Backup-Schutz-Technik ( Unterabschnitt 4.4.1. 43 ) in der Verteilerund Schaltgerätekombination (falls anwendbar).

  3. c.

    Gemeinschaftliche Teile einer Wohnanlage

    Für Verteiler- und Schaltgerätekombinationen von gemeinschaftlichen Teilen einer Wohnanlage ist es in Abweichung der weiter oben unter Buchstabe b erwähnten Vorschriften erlaubt, sich auf die weiter oben unter Buchstabe a erwähnte Kennzeichnung einer hauswirtschaftlichen Anlage zu beschränken.

3.2Stromversorgung und Strukturen

3.2.1Versorgungsleistung

Die Festlegung der Versorgungsleistung ist für das wirtschaftliche und sichere Konzipieren einer Anlage innerhalb der Temperatur- und Spannungsänderungsgrenzen wesentlich.

Bei der Bestimmung der Versorgungsleistung einer Anlage oder eines Teils einer Anlage dürfen Gleichzeitigkeits- und Verwendungsfaktoren der Belastungen berücksichtigt werden.

3.2.2Arten von Systemen von elektrischen Anlagen

3.2.2.1Arten von geerdeten Systemen bei Wechselstrom

Folgende Arten von geerdeten Systemen werden im Rahmen des vorliegenden Buches berücksichtigt:

  • das TN-System mit seinen drei Varianten (TN-S, TN-C und TN-C-S),

  • das TT-System,

  • das IT-System.

In Unterabschnitt 2.2.1.2 Buchstabe b werden diese geerdeten Systeme bei Wechselstrom beschrieben.

3.2.2.2Arten von geerdeten Systemen bei Gleichstrom

Folgende Arten von geerdeten Systemen werden im Rahmen des vorliegenden Buches berücksichtigt:

  • das TN-System mit seinen drei Varianten (TN-S, TN-C und TN-C-S),

  • das TT-System,

  • das IT-System.

In Unterabschnitt 2.2.1.2 Buchstabe c werden diese geerdeten Systeme bei Gleichstrom beschrieben.

3.2.3Stromversorgung

Folgende Eigenschaften in Bezug auf die Stromversorgung müssen festgelegt werden:

  • Stromart und Frequenz,

  • Nennspannungswert,

  • Wert des unbeeinflussten Kurzschlussstroms am Speisepunkt der Anlage,

  • Möglichkeit, den Anforderungen der Anlage zu entsprechen (zum Beispiel: erforderliche Leistung, Notwendigkeit einer Notstromversorgung, ...).

3.2.4Unterteilung von Anlagen

3.2.4.1Ziel

Falls erforderlich, werden elektrische Anlagen in mehrere Stromkreise unterteilt, um die Folgen eines Fehlers zu begrenzen und Fehlersuche, Überprüfung und Instandhaltung zu erleichtern.

Diese Stromkreise werden so entworfen und ausgeführt, dass sie nicht versehentlich durch einen anderen Stromkreis versorgt werden können.

3.2.4.2Fehlende galvanische Trennung

Wenn der Stromkreis über ein Netz mit höherer Spannung durch Geräte ohne galvanische Trennung wie Spartransformatoren, Potentiometer, Halbleiterbauelemente, ... versorgt wird, wird der so versorgte Stromkreis als Teil des Versorgungsnetzes betrachtet.

3.3Kompatibilität

3.3.1Unabhängigkeit elektrischer Anlagen gegenüber anderen Anlagen

Elektrische und nicht elektrische Anlagen sind so angeordnet, dass gefährliche gegenseitige Beeinflussungen vermieden werden.

3.3.2Unabhängigkeit von Teilen elektrischer Anlagen

Wenn sich elektrische Maschinen, Geräte und Leitungen, die von Strömen unterschiedlicher Art oder Spannung durchflossen werden, am selben Ort oder in derselben Schaltgerätekombination befinden, sind elektrische Geräte, Maschinen und Leitungen und Steuerungseinrichtungen mit gleicher Strom- oder Spannungsart so weit wie möglich von den anderen getrennt. Außerdem werden sie gemäß den Abschnitten 3.1.3 und 5.1.6 gekennzeichnet.

Geeignete Maßnahmen nach den Regeln des Fachs werden ergriffen, damit der Betrieb und die Bedienung elektrischer Betriebsmittel keine schädlichen Auswirkungen auf andere elektrische Maschinen, Geräte oder Leitungen oder die Stromversorgung der elektrischen Anlage haben können. Diese Auswirkungen betreffen insbesondere:

  • transiente Überspannungen,

  • Anzugströme,

  • Oberschwingungsströme,

  • Gleichstromanteile,

  • Hochfrequenzschwingungen,

  • Ableitströme,

  • Stromlieferung an das Versorgungsnetz durch bestimmte Maschinen oder Geräte der Anlage.

3.3.3Telekommunikations-, Steuerungs-, Signalanlagen und ähnliche Anlagen

Telekommunikations-, Steuerungs-, Signalanlagen und ähnliche Anlagen sind mit den erforderlichen Einrichtungen versehen, um in Bezug auf Schutz gegen elektrischen Schlag, Feuer und thermische Auswirkungen und zufriedenstellenden Betrieb (Kompatibilität) sicherzustellen, dass Risiken durch gegenseitige Beeinflussung zwischen diesen Anlagen und anderen elektrischen Anlagen vermieden werden, zum Beispiel:

  • ausreichender Abstand zwischen Telekommunikationskabeln und anderen elektrischen Leitungen,

  • gemeinsame oder getrennte geerdetes Systeme je nach Betriebsanforderungen,

  • Wahl und Ausführung der Verkabelung und der ortsfesten Telekommunikationsbetriebsmittel.

Der Hinweis auf zufriedenstellenden Betrieb (Kompatibilität) bezieht sich auf Vorkehrungen, die gegen gegenseitige Störeinwirkungen, die keine Funkstörungen sind, zwischen Telekommunikationsanlagen und anderen Anlagen zu treffen sind.

Die Wahl und Ausführung von Telekommunikationsbetriebsmitteln werden ausschließlich hinsichtlich ihrer Sicherheit und Kompatibilität mit anderen elektrischen Anlagen betrachtet.

Was die Energieversorgung dieser Anlagen betrifft, gelten die Maßnahmen in Bezug auf elektrische Sicherheit und auf Betriebsgarantien, wie sie entweder in der diesbezüglichen vom König bestätigten oder vom NBN registrierten Norm oder in Bestimmungen bestimmt sind, die ein Sicherheitsniveau gewährleisten, das dem in dieser Norm festgelegten Niveau mindestens gleichwertig ist.

3.4Sicherheitsanlagen

Vorschriften für Sicherheitsanlagen sind in Kapitel 5.5 aufgenommen.

3.5Kritische Anlagen

Vorschriften für kritische Anlagen sind in Kapitel 5.6 aufgenommen.

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